Mal muss man ja schließlich anfangen: Am Freitag, dem 30. Juni 2017, beschlossen die Abnicker des deutschen Bundestages das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG), nachdem die erste Version eines talkshowversessenen Ankündigungsministers durchgefallen war. Man weiß ja nie, was so alles nach einer Bundestagswahl kommt, und so wurde der Beginn der Abschaffung unserer Meinungsfreiheit am letztmöglichen Termin dieser Legislaturperiode noch eben durchgedrückt. Gesetze gegen rechtswidrige Inhalte gibt es bereits, so dass das neue Gesetz ausschließlich dazu dienen soll, Diskussionen über die von den Blockparteienpolitikern geschaffenen Zustände zu unterbinden.

Schlimmer noch: Die Beurteilung, ob jeweils ein Verstoß gegen die zahlreichen im NetzDG genannten §§ des Strafgesetzbuches vorliegt, trifft nicht etwa ein deutscher Richter. sondern, man glaubt es kaum, die Firma, die die Internetplattform betreibt, auf der eine beanstandenswerte Äußerung vermutet wird. Die Mitarbeiter des Plattformbetreibers sollen nicht nur entscheiden, ob (nur so als Beispiele neben zahlreichen anderen Sachverhalten) eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung vorliegt, sondern noch viel mehr:

So müssen Angestellte des Plattformbetreibers etwa bei einem vermuteten Verstoß gegen § 166 StGB „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ beurteilen, ob

  1. eine Beschimpfung der Genannten vorliegt,
  2. diese Beschimpfung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören und
  3. wenn 1.) und 2.) vorliegen, so dass diese „rechtswidrige Inhalte“ nach § 1 Abs. 3 NetzDG darstellen, diese rechtswidrigen Inhalte „nicht gerechtfertigt“ sind.

Und damit auch wirklich alles gelöscht und möglichst jede kritische Äußerung unterdrückt wird, kostet es die Betreiber im Maximalfalle bis zu 50 Millionen Euro, wenn eine Löschung unterbleibt. Bei diesen Aussichten fällt die Annahme leicht, dass alles gelöscht wird, was irgendwie geht; sicher ist sicher.

Beachten Sie zu dieser erneuten Fehlleistung unseres Berliner Dilettantenstadels (es fällt uns ja wirklich schwer, aber wir müssen es sagen: Die Grünen haben diesmal nicht mitgemacht; sie haben gegen das NetzDG gestimmt) den wieder einmal hervorragend treffenden Kommentar von Dr. Nicolaus Fest, dem Direktkandidaten der AfD Berlin:

https://www.youtube.com/watch?v=vdHhIGviT1I

In diesem Kommentar nimmt sich Dr. Fest nicht nur das NetzDG, sondern auch das am gleichen Tage zum besonderen Jubel der einschlägig orientierten Grünen beschlossenen PädBschlggsG (Päderastenbeschleunigungsgesetz) vor. Den von derartigen Adoptionen betroffenen Kindern bleibt nur noch die Hoffnung, dass die Jugendämter ein wachsames Auge auf entsprechende Adoptionswünsche haben werden.

Verehrte Wahlberechtigte, wenn Sie weder die Abschaffung der Meinungsfreiheit noch die Wünsche von Kinderschändern fördern wollen:

Wählen Sie die AfD.

Hören Sie sich die letzten Sätze von Dr. Nicolaus Fest noch einmal an: Ja, wenn die AfD das Sagen hätte, ginge es diesen Gesetzen an den Kragen. Dafür setzen auch wir uns ein.

Wir, Ihre Alternative für Deutschland im Kreis Kleve.

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Bernd Derksen
Bernd Derksen
9. Juli 2017 6:59

Ein kritischer Kommentar zum Gesetz:

https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2017/es-geht-um-einschuechterung/

—–

Ein Mitarbeiter des Justizministeriums sagte mir, dass die Juristen im Haus das Gesetz kritisch sehen…

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