Ein sogenannter Tötungsbefehl von irgendwelchen Stimmen hat einen teuflischen Mörder (32 Jahre alt) dazu veranlasst seine 26jährige Nachbarin (Olga O.) mit einem Messer bestialisch-tödlich abzustechen und deren 45jährige Mutter (Irina F.) schwer zu verletzen. Die Frau hinterlässt Kinder im Alter von ein und vier Jahren. Das Beileid gilt der Opferfamilie aus Emmerich!

Die Mutter hat den Terroranschlag glücklicherweise überlebt und ist mittlerweile aus dem Koma erwacht. Der Ehemann des Opfers konnte nicht helfen, da er vorher zur Arbeit fuhr. Täter und Opfer haben in einem Mehrfamilienahaus in den Wohnungen übereinander gelebt. Zudem hat er noch einen Arbeitskollegen aufgesucht und ihn ebenfalls verletzt; musste aber fliehen, da dieser sich wehrte. „Das muss gutachterlich geklärt werden“, so der Oberstaatsanwalt. Wer die deutsche Richterschaft kennt, sieht voraus, dass der Täter laut „Gutachten“ als geistig verwirrt oder so ähnlich eingestuft wird und deshalb enorme Strafmilderung erfährt. Wie so oft in den letzten 20 Jahren in Deutschland aufgrund falsch verstandener Toleranz. Das Motiv des Mörders sei laut Eigenaussage also Stimmen gewesen. Ein Befehl von oben? Wer so etwas glaubt, der ist anscheinend  selbst verwirrt. Womöglich handelte es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, die selbstverständlich solch eine Tat niemals rechtfertigen.

Jedoch muss man bei solchen Tätern wissen, dass sie ihr vorheriges Leben ganz und gar nicht geistig verwirrt gehandelt haben. So hat der Mörder aus Emmerich sechs Kinder im Alter von sieben Wochen bis elf Jahre in die Welt gesetzt. Seine Frau und Kinder haben nun auch einen Schock fürs Leben erlitten.

 

Liebe Bürger, wir sind für Opferschutz statt Täterschutz und setzen uns dafür ein, dass Strafurteile auch umgesetzt, statt aus ideologischen Gründen heruntergesetzt werden. Solche Taten müssen mit lebenslänglich bestraft werden, wobei das wörtlich zu nehmen sein sollte. Zudem sind viele Strafmaße für Eigentumsdelikte verhältnismäßig höher angesetzt als für Gewaltdelikte. Ein Unding aus der Vergangenheit, zurückzuführen bis ins Mittelalter, das längst reformiert gehört.

 

Quelle: Polizeipressebericht, 19.11.2014, Stadtanzeiger Emmerich (lokalkompass), 20.11.2014 und http://www.bild.de/news/inland/mord/emmerich-nrw-junge-mutter-erstochen-kinder-sahen-alles-38636276.bild.html

 

 

Das Urteil über m.M.n. einem Mord an einem Mann mit 40 Messerstichen (!!!) durch zwei Brüder im Materborner Lidl wurde nun verkündet.

 

Vorgeschichte:

Zunächst hat die Verteidigung nur auf Totschlag plädiert. Schwachsinn! Die Staatsanwaltschaft ist schon mutiger sprach von einem Mord aus Rache, gar einer Hinrichtung. Wie kommt es dann, dass sie darauf verzichtet, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Erster Widerspruch!

Kurz die Definitionen: Totschlag ist nicht geplant, Mord hingegen schon. Wer solche Unterscheidungen aufstellt und ausführt, gehört ebenso ins Gefängnis, denn das Resultat „beider Vergehen“ ist das gleiche!!!

Gutachter stellten eine uneingeschränkte Steuerungsfähigkeit und kein Handeln aus dem Affekt fest. Ein im Opferschutz erfahrener Polizeibeamter sprach mit der Frau des älteren Angeklagten und sprach ihr eine aufrichtige Authentizität zu. Sie erwähnte, dass die Familie in Angst vor dem Opfer gelebt hätte und der Vater der beiden Brüder geraten habe, sich nicht die Finger an dem Opfer schmutzig zu machen. Sie hätte sich auch nicht abfällig gegenüber dem Opfer geäußert. Klingt alles klar oder nicht? Wurde der Vater ebenfalls vernommen? Hat der Polizist wirklich so viel Erfahrung? Eine Vernehmung der Frau fand übrigens nicht statt, da sie von ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung gemacht hatte. Aha, hier ist der Kern der Sache! Ein Mörder soll im Lidl „Er hat es verdient“ gerufen haben, nachdem sie das Opfer zuerst verletzt hatten und ihn durch den Supermarkt gejagt haben.

Die drei Verteidiger machen ihre Arbeit und sprechen in ihren Plädoyers von einem minderschweren Fall von Totschlag. Man müsse eine Trennlinie zwischen Totschlag und Mord (aus niederen Beweggründen) ziehen. So etwas ist moralisch nicht zu vertreten. Liebe Bürger, ist das Opfer nun leicht, minderschwer oder schwer tot? Gerechtigkeit ist nun mal nicht immer Sache der deutschen Rechtsprechung. Ein „Gutachten“ habe ergeben, dass es sich um keinen Ehrenmord handelt. Wirklich? Handelt es sich vielleicht doch um Folklore aus dem sagenumwobenen Südland? Sieht so Integration aus? Gehört das nicht zu den sogenannten Parallelgesellschaften? Urteilen Sie selbst: Streitigkeiten zwischen Täter und Opfer gab es früher jahrelang. Beide Parteien kannten sich aufgrund der Heirat zwischen Opfer und einer Schwester der Täter. Das jetzige Opfer verletzte einen der Täter schwer und wurde daraufhin zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, so dass die jetzigen Täter in ständiger Angst gelebt hätten. „Wir stochern, was die Motive angeht, im Nebel“ bestätigte der vorsitzende Richter im Verlauf des Prozesses. Ich nicht!

Die Niederrhein Nachrichten sind sich nicht zu schade zu betonen wie „punktgenau“ die Verteidiger arbeiten. Dabei haben sie ständig versucht die Tat mit an den Haaren herbeigezogenen Gründen runterzuspielen (Kassenbereich Tatort spreche gegen einen Mord, diffuse Bedrohung durch das Opfer, nur ein Zeuge hätte „Er hat es verdient“ gehört, schwer angeschlagener seelischer Zustand des älteren Angeklagten etc. bla bla bla) und als minderschweren Totschlag auszulegen. Die Verteidiger plädieren für ein Strafmaß von sieben Jahren. Schämen die sich nicht?

Von Angst der Täter vor dem Opfer kann überhaupt keine Rede sein, weil diese nach einer Haftentlassung oder sogar während der Haft mit Racheakten der Opferfamilien rechnen müssen, wie es eben Brauch ist in Südland.

Die beiden Brüder haben die Gelegenheit genutzt sich nach den Plädoyers zu äußern. Ihre Aussagen sind in Lächerlichkeit und Frechheit nicht zu überbieten. „Bei allem, was mir heilig ist“ (Zitat), hätten beide die Tat nicht geplant und wollten das Opfer B. nicht töten. Sie bereuen die Tat und entschuldigten sich bei der Opferfamilie. Wer sowas nach einem Aufspüren des Opfers, einer Jagd im Supermarkt und vierzig Messerstichen (!!!) glaubt, ist nicht ernst zu nehmen!

 

Resultat der Rechtsprechung:

Das Urteil ist, wie bereits schon vor Monaten von mir erwartet, zwölf Jahre Haft wegen Totschlags für beide Angeklagte. Zwar sei es kein minderschwerer Totschlag, sondern Totschlag. Ach so. Das ist pietätlos. Die Verteidiger sind geradezu erleichtert: „Für uns war es zunächst einmal wichtig, dass es keine Verurteilung wegen Mordes gegeben hat.“ Es hätte ihrer Karriere wohl nicht gut getan, oder was?

Die Tat sei laut Richter nicht von langer Hand geplant gewesen, aber irgendwann am 31. März entschlossen sich die beiden Brüder ihr Opfer zu töten. Zweiter Widerspruch!

Die Verteidiger erwähnten, dass ihre Mandanten das Opfer nur zur Rede stellen wollten. Zwar glaube der Richter nicht, dass „die beiden nur reden wollten“, jedoch stellte er fest: „Das Opfer ist zufällig zum Einkaufen gegangen und die Angeklagten sind ihm zufällig begegnet“. Zufällig hatten die Täter mindestens ein Messer dabei und zufällig stachen sie 40 Mal auf das Opfer ein. Alles Zufall und wie immer nur ein Einzelfall.

Die Niederrhein Nachrichten finden das Urteil auch noch super, Zitat:

„Dass die Kammer die Tat nicht als minder schweren Fall von Totschlag gewertet hat, ist nachvollziehbar. Gut ist auch, dass es keine Verurteilung wegen Mordes gegeben hat. Mit dem Urteil hat die Kammer nicht sämtliche Türen für die beiden Brüder geschlossen. Das Urteil erscheint weise, denn es steuert einen Mittelweg an, der allerdings für Angehörige beider Seiten eine Belastung ist.“ Zitatende! Hatte das Opfer die Wahl für einen Mittelweg? Eher nicht. Danke für eure Offenbarung, liebe Redakteure, die sich im gleichen Artikel noch über die schlechten Bedingungen im Gerichtssaal echauffiert haben („…streckenweise unzumutbar und machen Berichterstattung zu einer unnötigen Schinderei.“). Übrigens gab es „dramatische Szenen“ im Gerichtssaal nach Verkündung des Urteils. Was das wohl wieder bedeutet? Folgen nun evtl. Racheakte? Konnte das nicht vorausgesehen werden?

 

Wäre das Opfer nach seiner früheren Tat am jetzigen Täter und nach der Haft abgeschoben worden, wäre das nicht passiert. Aber dann hätte man auch nicht die jetzigen Täter als „Totschläger“ kennengelernt, welche man aber auch nicht abschieben wird. Integration sieht anders aus.

Die drei Verteidiger und der Richter des Landgerichts können einem nur leidtun.

Liebe Bürger, Sie tun mir auch leid, denn in zwölf Jahren, sehen Sie die „Totschläger“ wieder im Supermarkt. Von den Niederrhein Nachrichten gutgeheißen.

 

 

Quelle: Niederrhein Nachrichten, 10.12.2014 und 17.12.2014

 

Mit freundlichen Grüßen

Einzelmeinung

 

Verfasser dem Vorstand bekannt.

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
izzet
25. September 2015 11:06

es werde totosclag nischt bleiben neue vehandlung un endra kama in kleve durch mord urlteil bekommen hat kammer 4 rischter urteil gefuscht das were andera kammer keleve erneudt werden spetz nexter 3 monatten urteil ist nischt abgesclossen  ich gruß

1
0
Would love your thoughts, please comment.x