Zum brutalen Schläger:

Wie immer in den mindestens letzten 15 Jahren macht unsere Justiz bei Verfahren mit "kulturell schwierigem Hintergrund" ihrem Namen kaum Ehre. Statt einen brutalen Schläger, dessen Integration nicht gelungen ist und dieser in der Vergangenheit schon etliche Verbrechen (u.a. gefährliche Körperverletzung, Betrug, Fahrerflucht, Diebstahl) begangen hat (Niederrhein Nachrichten vom 28.05.2016), für einige Jahre in den Knast zu schicken und dann in sein Heimatland abzuschieben, wähnte sich unsere „Kuscheljustiz“ wieder mit einer erhobenen Hand und einem „Du, du böser Junge, du!“ auf der richtigen „guten sozialen“ Seite. Was ist eigentlich mit Empathie mit den Opfern? War der Täter bei seinen Verbrechen sozial?

Sein Ursprungsland (Türkei) würde den Verbrecher mit Sicherheit zu Recht nicht mit Samthandschuhen anfassen. Nun haben wir den Salat und Herr I. ist wieder straffällig geworden. Zudem ist laut Verteidiger eine Abschiebung wohl nicht möglich, da er staatenlos ist. Aufgrund seines Vorstrafenregisters und der jetzt verübten Tat, was wie ein Sammelsurium der vorangegangenen Taten erscheint, ist es anscheinend nur eine Frage der Zeit bis was Schlimmeres passiert. Die lokale Justiz forderte ihr „Glück“ aber heraus, indem sie dem Verbrecher, wie es nach dem Prozessauftakt zuerst aussah, nur mit einer Einweisung in die Psychiatrie drohte. Die Begründung war haarsträubend. Er ist sich des Ernstes seiner Lage nicht bewusst, ist uneinsichtig und grinst ständig bei der Verlesung seiner Straftaten. Reagieren nicht zahlreiche Straftäter auf diese Weise. Die laut Gutachter „tickende Zeitbombe“, die mit 37 Jahren laut Richter noch „nah am Jugendalter ist“ (wie bitte?) muss glücklicherweise doch für viereinhalb Jahre ins Gefängnis (Niederrhein Nachrichten, 11.06.2016). Es war eine grenzwertige Entscheidung, die wohl nur so gefallen ist, weil er immer dabei betrunken war. Hierzu der Gutachter: „Würde er die Straftaten nüchtern begangen haben, würde sich die Frage einer Krankheit sicher stellen“. Wie so oft hält der böse Alkohol als Entschuldigung her, diesmal aber eigentlich im ironischerweise umgekehrten Sinne. Denn es ist schon bezeichnend, dass ihn nur der Alkohol ins Gefängnis bringt und die Umwelt sowie Klinik (Psychiatrie) vor weiteren Untaten vorerst bewahrt. Da er jedoch offensichtlich nicht abgeschoben wird, wird er uns allen nicht nur auf der Tasche liegen: So sagte der Gutachter „Ich befürchte, dass Herr I. die Justiz und die Psychiatrie noch lange beschäftigen wird.“ Eine Revision wurde durch die Verteidigung angekündigt.

 

Zu Herrn Florenz (Beruf Landwirt, seit einer gefühlten Ewigkeit EU-Abgeordneter):

Die Reaktionen auf seinen fragwürdigen Gastbeitrag im Kurier am Sonntag (KaS) vom 15. Mai 2016 aus den eigenen Reihen (Leserbrief von D. Kade aus Goch, CDU, KaS vom 22.05.2016), von unparteiischer Seite (?) durch Herrn J. Hartmann aus Goch (Leserbrief, KaS vom 29.05.2016) sowie von linker Seite durch Herrn H. Derksen (Die Linke, Leserbrief, KaS vom 22.05.2016) sprechen Bände und schlagen in die gleiche Kerbe des Lobbyismus. Zu Recht, da er das komplette Vertragswerk nicht kennen kann. Die aufgespürten und ans Tageslicht gelangten Informationen sind jedoch nicht vielversprechend und sogar Wirtschaftsinstitute versprechen sich keine Vorteile für die Gesellschaft. Es wird wohl nur Profiteure aus der Großindustrie auf Kosten der Anderen geben.

Die AfD ist prinzipiell für Freihandelsabkommen, wie sie bereits mit unzähligen Staaten existieren. Jedoch der Umstand, dass keine Seite (EU & USA) Informationen Preis geben will und die Vertragsinhalte undemokratisch hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, muss in jedem zumindest Misstrauen erwecken. Dieses intransparente Gebaren verheißt nicht gutes und somit stellt sich die AfD gegen TTIP, CETA, TISA etc.

 

Fazit:

Herr Florenz ist natürlich kein Straftäter. Selbstverständlich haben beide nichts gemeinsam. Anzumerken ist jedoch:

Da Herr Florenz die Vertragsinhalte nur aus den Medien bzw. von seinen ihm bekannten Lobbyisten kennen kann, muss er sich den Vorwurf des Lobbyismus und / oder blinder Vertrauensseligkeit gefallen lassen. Falls er das mit Absicht tut, ist der Vorwurf gerechtfertigt. Falls nicht, muss man sich ernste Sorgen über seinen Zustand machen. Droht ihm vielleicht ebenfalls eine Einweisung in die Psychiatrie?

 

 

Opferschutz vor Täterschutz! Keine Intransparenz in Sachen Verbraucherrechte!

Zeit für eine Änderung. Zeit für die AfD!

 

 

Einzelmeinung eines Mitglieds.

Verfasser dem Vorstand bekannt.

Einzelmeinungen sind selbstredend nicht Meinung des Kreisverbandes.

 

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