Es gibt eine Ungereimtheit in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Jede der im Bundestag vertretenen Parteien hat Anspruch darauf, ein Vizepräsidentenamt zu besetzen. Aber dazu muss der von seiner Partei vorgeschlagene Kandidat von allen Abgeordneten mehrheitlich gewählt werden.

Nachdem der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser von den im Deutschen Bundestag vertretenen Demokratieverächtern dreimal nicht gewählt wurde, war danach aus der AfD-Fraktion zu hören, man wollte es „eventuell“ mit einem weiteren Kandidaten nach einiger Zeit wieder versuchen. Zu unserer Enttäuschung hat man dies dann auch gemacht: Die Altparteien hatten geurteilt: „Den nicht“; also hat die AfD-Fraktion Herrn Glaser fallen gelassen und Frau Mariana Harder-Kühnel. dreifache Mutter und seit 2002 als Rechtsanwältin tätig, aufgeboten, anstatt bis zum Ende der Legislaturperiode auf das Amt zu verzichten und das unwürdige Geschehen im Bundestag permanent zu thematisieren.

Nichts davon; stattdessen war der Supergau hinzunehmen: Zu Kreuze gekrochen und dann sich auch noch einen Tritt in den Allerwertesten abgeholt. Das hätte man billiger haben können.

Vorbei ist vorbei. Doch was nun?

Wir wünschen der AfD-Bundestagsfraktion, diesmal die Gunst der Stunde zu nutzen und den Spieß umzudrehen. Irgendwelche Rücksichten auf die, man weiß es nicht erst seit heute, undemokratischen Ausgrenzer von 6 Millionen Wählern sind fehl am Platze.

Dabei scheint ein hoffnungsvoller Anfang gemacht: Dr. Alexander Gauland kündigte unmittelbar nach der gescheiterten Abstimmung an, dass die AfD jetzt immer wieder neue Kandidaten präsentieren werde, und zwar solange, bis ein AfD-Abgeordneter gewählt sein wird.

Gut so: Jedes Mal wird die AfD der Öffentlichkeit präsentieren können, welch Antidemokraten aus den anderen Parteien den Bundestag beschämen. Zudem war zu hören,  die AfD könnte bis zur Erlangung des Vizepräsidentenamts den parlamentarischen Betrieb für ihre Gegner in geeigneter Weise herrichten, indem vermehrt Einzelabstimmungen beantragt würden mit der Folge, dass dies die parlamentarische Arbeit des Bundestags nachhaltig unbequemisieren dürfte. Dies hoffentlich verbunden mit bei jeder sich bietenden Gelegenheit anzubringenden Hinweisen, dass sich die anderen Fraktionen derartige Unerquicklichkeiten selbst zuzuschreiben wie es auch selbst in der Hand haben, diese bei nächstbietender Gelegenheit abzustellen.

Doch es gibt Steigerungsmöglichkeiten:

Die AfD ist aus Sicht der Ausgrenzer grundsätzlich schlecht. Darüber hinaus dürfte es bei diesen eine Wertung der AfD-Abgeordneten von „schlecht“ bis „unaushaltbar schlecht“ geben, und das könnte man sich zunutze machen:

Die AfD täte gut daran, eine Liste in der Rangfolge der von der Gegnerschaft meistabgelehnten Fraktionsmitglieder zu erstellen und diese Liste bei jedem möglichen Neuantritt eines AfD-Kandidaten für das Bundestagsvizepräsidentenamt der Reihe nach abzuarbeiten. Beginnen könnte man vielleicht mit Herrn Markus Frohnmaier, etwa gefolgt von Frau Beatrix von Storch, danach von den Herren Jens Maier, Thomas Seitz, Stephan Brandner und so fort.

Ergebnis solchen Vorgehens wird sein, dass die AfD entweder durch ständiges Ablehnen ihrer Kandidaten dieses Thema während der gesamten restlichen Legislaturperiode bearbeiten und daher permanenter Aufmerksamkeit sicher sein kann oder der Bundestag schließlich entnervt einen Abgeordneten zum Vizepräsidenten wählt, den dieses Parlament in seiner Gesamtheit am wenigsten hätte haben wollen und am Ende noch den beiden ersten Kandidaten nachweint.

Wie hatte Dr. Alexander Gauland doch Anfang 2018 gesagt: „Wenn man Krieg haben will in diesen Bundestag, kann man auch Krieg kriegen.“ Spätestens am 04.April 2019 wurden die Kriegswünsche der AfD übermittelt. Jetzt ist die AfD am Zuge.

 

AfD Kreisverband Kleve

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