Jedes Jahr gibt die Bundesregierung für den sogenannten „Kampf gegen Rechts“ – sprich gegen die AfD — Hunderte von Millionen Euro Steuergelder aus. Im Rahmen dieses Kampfes werden Häuser abgebrannt, Autos angezündet, Existenzen vernichtet und Andersdenkende tätlich angegriffen Derartige Exzesse gab es zum Glück bisher am Niederrhein kaum. Doch auch hier werden gegen die AfD dubiose Methoden eingesetzt.

Am 25. Juni 2022 fand in Riesa ein Parteitag der AfD statt. Ein Unterstützer unserer Öffentlichkeitsarbeit im Kreis Kleve verfasste dazu einen immer noch aktuellen Kommentar (hier  können Sie diesen Kommentar lesen), der auf der Internetseite der AfD Kleve erschien und den Roten gar nicht passte. Besonders missfielen ihnen die folgenden Ausführungen:

„Einem Teil unseres Volkes droht der soziale Abstieg. Der Zulauf zu den Tafeln wächst wie die Zahl derer, die in Mülltonnen nach Dosen und Flaschen suchen, während junge Migranten in Luxuslimousinen herumfahren und Millionenbeträge für schicke Villen hinlegen. Gleichzeitig nimmt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu, nicht zuletzt durch die forcierte Masseneinwanderung. Deutschland ist zum Beuteland geworden, wo arabische Gangsterbanden das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen. Innenministerin Nancy Faeser macht aus illegaler Migration einen pseudolegalen Daueraufenthalt. Deutschland und seine Sozialkassen sind zur finalen Flutung und Plünderung freigegeben. Messerattacken, Bahnsteigmorde und brutale Vergewaltigungen durch Asyl-Zuwanderer sind alltäglich. In den Großstädten wagen sich Frauen abends nicht mehr allein auf die Straße.“

Zwar ist es eine statistisch belegte Tatsache, dass Migranten an der Gewaltkriminalität überproportional beteiligt sind, doch das zu sagen, ist mit Tabu belegt. Masseneinwanderung ist für unsere Gutmenschen auf jeden Fall eine Bereicherung und Kritik an ihren Schattenseiten immer ein Beweis von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit. Daher erstatteten zwei eminente Vertreter der Bereicherungstheorie – Namen und Adressen sind uns bekannt — Anzeige bei der Polizei Kleve gegen den Autor der oben zitierten Zeilen wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB.

Dieser freilich, vertraut mit der europäischen Geschichte und ihren politischen Theorien, liest auch für uns die Bücher der den Linken unbequemen Autoren wie Thilo Sarrazin, Martin Wagener, Wolfgang Streeck, Fritz Söllner, Douglas Murray, Renaud Camus, Erich Zemmour und unterhält informative Kontakte mit Menschen im Ausland, weiß mithin genau, was man sagen muss und darf. Obendrein hat unser Mann seinen Hausjuristen, Volljurist in Deutschland, Volljurist in England und international tätig, den er jederzeit kostenlos konsultieren kann.

Die Strafanzeige gelangte alsbald zum Staatsschutz Krefeld. der unseren Mitarbeiter als Beschuldigten zur Vernehmung vorlud, freilich ohne die Anzeigeerstatter und den Anlass der Beschuldigung zu nennen. Darauf formulierte der Hausjurist in einem Schreiben an den Staatsschutz folgendermaßen: |

„Sehr geehrte Frau Kriminaloberkommissarin XYZ,

mit Schreiben vom 04.11.2022 haben Sie mich in der Ermittlungssache Volksverhetzung (§130 StGB) als Beschuldigten zu einer Vernehmung am 30. November 2022 beim Kriminalkommissariat Geldern vorgeladen. Die Volksverhetzung soll sich am Sonntag, 26.06.2022 um 21.00 Uhr – Sonntag 26.06.2022 21.30 Uhr in 47533 Kleve, Kanalstraße 7, also dem Sitz der Polizeiwache Kleve, zugetragen haben.

Jedoch bin ich weder persönlich zu o.g. Uhrzeit an der Polizeiwache Kleve gewesen, noch habe ich telefonisch oder anderweitig Kontakt mit der Polizeiwache Kleve gehabt. Mir ist daher vollkommen unklar, was mir eigentlich zur Last gelegt wird. Bitte teilen Sie mir umgehend und konkret auf schriftlichem Wege mit, welche Verdachtsgründe gegen mich vorliegen, auf welche Beweise diese sich stützen und welche tatsächlichen und rechtlichen Umstände und Erwägungen dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegen.

Solange mir der Tatvorwurf nicht hinreichend bekannt ist, kann und will ich mich nicht äußern und werde daher auch nicht zur Vernehmung am 30. November 2022 beim Kriminalkommissariat Geldern erscheinen.

Hochachtungsvoll“

Die vorgesehene Vernehmung durch den Staatsschutz fiel also ersatzlos aus. Vielmehr teilte die Staatsanwaltschaft Kleve mit Schreiben vom 8.12.2022 mit, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt sei. Damit wusste der Beschuldigte aber immer noch nicht, was vorlag, und verlangte Auskunft von der Staatsanwaltschaft Kleve. Diese antwortete umgehend mit Schreiben vom 20.12.2022, gab die Namen der Anzeigeerstatter an und führte die gesamten „Anmerkungen zum Parteitag in Riesa“ auf.

Der eigentliche Stein des Anstoßes war aber der bereits zitierte Abschnitt über die Mitbürgerkriminalität.

Auch die Begründung für die Einstellung des Verfahrens fügte die Staatsanwaltschaft bei.

Dort heißt es:

„Sehr geehrter Herr S./B.‘ |

Auf Ihre vorherzeichnete Strafanzeige teile ich Ihnen folgendes mit:

Die Einleitung eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens ist nur zulässig, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung begründet ist. Das ist nur der Fall, wenn tatsächliche Umstände, und sei es nur mit geringster Wahrscheinlichkeit, den Schluss zulassen, dass der objektive und subjektive Tatbestand einer Strafbestimmung erfüllt sind.

Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht gegeben. …“

Fazit: Es bestand nicht die geringste Wahrscheinlichkeit für den Tatbestand einer strafbaren Handlung. Also war die Strafanzeige gegen den Verfasser der in Rede stehenden Zeilen von Anfang an unberechtigt und aussichtslos. Nun enthält das deutsche Strafgesetzbuch den § 164, der erhebliche Strafen für „falsche Verdächtigung“ vorsieht. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat den Tatbestand der falschen Verdächtigung eindeutig festgestellt. Bedingung der Strafbarkeit ist allerdings, dass die Täter „wider besseres Wissen“ gehandelt haben. Im vorliegenden Fall ist aber kaum anzunehmen, dass die Anzeigeerstatter wirklich glaubten, bei der Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung gegen den Denunzierten durchsetzen zu können, es sei denn sie wären extrem dumm und leichtsinnig. Jedenfalls prüft im Augenblick der „Hausjurist“, ob sich diese Koryphäen (von denen sich einer einer an vorderster Front der lokalen „Fridays for Future“-Bewegung hervortut) als Anzeigeerstatter schuldig gemacht haben und gegen sie Strafanzeige erstattet wird.

Das schließt natürlich nicht aus, dass die Betreffenden wegen ihres mutigen Einsatzes und ihrer überragenden Intelligenz eines Tages Abgeordnete oder sogar Minister sein werden. Ob dem nennenswerte berufliche oder bildungsmäßige Leistungen entgegenstehen, wissen wir nicht. Wohl aber, dass eine geschlechtliche Umorientierung hilfreich sein könnte, um die Vergünstigungen der Frauenquote nutzen zu können.

 

AfD

Stadtverband Kleve

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